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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17   

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https://dejure.org/2019,1019
OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17 (https://dejure.org/2019,1019)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2019 - 9 N 31.17 (https://dejure.org/2019,1019)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 9 N 31.17 (https://dejure.org/2019,1019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Einordnung einer Straße als Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße; unterschiedliche Nutzungsfaktoren für Teilflächen eines Grundstücks

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86 VwGO, § 108 VwGO, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 8 KAG BB
    Zulassungsantrag; Straßenbaubeitrag; Hauptverkehrsstraße; Haupterschließungsstraße; Einordnung; Verkehrsnetz; Lage; Verkehrsplanung; Verkehrskonzept; Ausbauzustand; Verkehrsregelung; Verkehrsverhältnisse; Gemeinderatsbeschluss zur Einordnung; gerichtliche Kontrolle; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17
    Denn auch dann wird das Nutzungsmaß - bezogen auf die Gesamtfläche des Grundstücks - regelmäßig immer noch deutlich hinter dem sonst üblichen Nutzungsmaß zurückbleiben (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. Juni 2011 - 6 K 1033/09 -, juris, Rn. 52).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17
    Insbesondere dürfte das Sportfeld nicht zum Außenbereich zählen, sondern den im Übrigen gegebenen Bebauungszusammenhang vorliegend nicht unterbrechen (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - IV C 6.71 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04

    Vorliegen einer atypische Erschließungssituation

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17
    Insoweit kann uneingeschränkt auf den vom Zulassungsantrag selbst zitierten Beschluss des OVG Münster vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, juris, Rn. 4 ff., Bezug genommen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - 15 A 2300/12

    Heranziehung des Eigentümers eines Sportplatzgrundstückes zu einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17
    Von Übergröße dürfte angesichts der konkreten, naturgemäß raumgreifenden Sportplatznutzung auch keine Rede sein können (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 18. November 2013 - 15 A 2300/12 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2015 - 9 B 31.15

    Straßenbaubeitrag; Beleuchtung; Straßentypen; Anliegerstraße; Straße mit starkem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17
    10 Für die Einordnung konkreter Straßen in die satzungsrechtlich definierten Straßenkategorien ist abzustellen auf die Funktion der Straße, die ihr nach der Verkehrsplanung der Gemeinde im Straßennetz zukommen soll, auf den darauf beruhenden Ausbauzustand, auf die straßenverkehrsrechtliche Einordnung und - nachrangig und eher im Sinne eines nur bestätigenden Merkmals - auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2015 - OVG 9 B 31.15 -, Rn. 13, juris, m. w. N.).
  • VG Cottbus, 03.07.2020 - 2 K 1185/15
    Für die Einordnung konkreter Straßen in die satzungsrechtlich definierten Straßenkategorien ist abzustellen auf die Funktion der Straße, die ihr nach der Verkehrsplanung der Gemeinde im Straßennetz zukommen soll, auf den darauf beruhenden Ausbauzustand, auf die straßenverkehrsrechtliche Einordnung und - nachrangig und eher im Sinne eines nur bestätigenden Merkmals - auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. März 2015 - OVG 9 S 25.14 - juris Rn. 13, vom 25. November 2015 - OVG 9 B 31.15 - juris Rn. 13 und vom 24. Januar 2019 - OVG 9 N 31.17 - juris Rn. 10, jew. m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2021 - 3 K 4335/17

    Kein Artabschlag beim Nutzungsfaktor für saisonal genutzte Erholungsgrundstücke

    Es gibt auf ihm - anders als z.B. bei Sportplätzen mit Vereinsheim - auch keine andere beitragsrechtlich privilegierte Hauptnutzung, die eine beitragsrechtliche Privilegierung auch der baulichen Nutzung begründen könnte (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2019 - OVG 9 N 31.17 -, juris Rn. 13).
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